Tipps zum Verstellen von Tieren
Wichtig für die Labelproduktion: Natura-Veal und Natura-Beef gemeinsam mit ihren Müttern verstellen
Das Produktionsreglement für Natura-Veal und Natura-Beef schreibt vor, dass Mutter und Kalb bis zur Schlachtung gemeinsam gehalten werden müssen. Eine Trennung führt zu Sanktionen. Im Extremfall – wenn mehr als 10% der Herde betroffen sind – kann dies eine Liefersperre von mindestens sechs Monaten zur Folge haben.
Zwischen definitivem und temporärem Abgang unterscheiden, Stammbetrieb definieren
Bei der TVD-Meldung können Sie zwischen einer definitiven (Abgang zu einem anderen Betrieb / Abgang zu Schlachtbetrieb) und einer temporären (Sömmerung / anderer vorübergehender Abgang) Abmeldung wählen.
Zusätzlich kann über den Stammbetrieb definiert werden, ob ein Tier auch nach dem Abgang weiterhin in Ihrem Besitz ist. In BeefNet und SmartCow bleiben Tiere, die Ihrem Stammbetrieb zugewiesen sind, auch nach einem Abgang für Sie ersichtlich. Der Stammbetrieb kann auch vor oder nach dem Abgang bei der TVD unter «Zuchtorganisation» → «Rinder» → «Änderungen melden» bearbeitet werden:
«Sömmerung» von Labeltieren auf einem Talbetrieb
Sollen Mutterkühe und Kälber auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) eines anderen Talbetriebs geweidet werden, muss dieser Betrieb ebenfalls für die Markenprogramme anerkannt sein, damit die Tiere den Labelstatus nicht verlieren. Eine Mitgliedschaft bei Mutterkuh Schweiz ist nicht erforderlich, bei beef control ist aber rechtzeitig eine Kontrolle für «Sömmerung in LN» zu beauftragen. Voraussetzungen sind:
- Der Betrieb erfüllt die Anforderungen von ÖLN (resp. Bio) und Tierschutz, die Teilnahme an den Programmen RAUS und BTS sind freiwillig. Bei Futterzukauf muss der Nachweis erbracht werden, dass GMF erfüllt ist.
- Es werden nur während der Vegetationszeit Tiere für die Markenprogramme von Mutterkuh Schweiz gehalten.
- Die Tiere werden geweidet und nicht eingestallt. Hierfür gelten die Vorschriften der Tierschutzverordnung zur dauernden Haltung im Freien.
Verstellen von Labeltieren im Winter
Sollen Mutterkühe und Kälber während der Winterperiode auf einem anderen Betrieb eingestallt werden, muss diese Tierhaltung regulär für die Markenprogramme von Mutterkuh Schweiz anerkannt sein, damit die Tiere den Labelstatus nicht verlieren. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Verein Mutterkuh Schweiz und eine rechtzeitige Kontrolle durch beef control.
Wünschen Sie eine Kontrolle?
Belegungen von verstellten Tieren melden
Fall 1: Sie weiden Ihre gesamte Herde während der Sömmerungsperiode auf einem anderen Betrieb (Alp, Sömmerungsbetrieb, Talbetrieb)
Wenn Sie Ihre Mutterkühe und Ihren Zuchtstier auf den Sömmerungsbetrieb verschieben, können Sie die Belegungen weterhin in BeefNet eintragen. Voraussetzung ist, dass die Tiere nur temporär abgemeldet wurden und weiterhin Ihr Betrieb als Stammbetrieb bei den Tieren hinterlegt ist.
Fall 2: Sie sömmern Ihre Rinder auf einer Alp, auf welcher ein fremder Zuchtstier mitläuft.
Werden Ihre Rinder zusammen mit einem fremden Herdebuchstier gealpt und Ihr Zuchtstier bleibt zu Hause, so ist das Eintragen der Belegungen in BeefNet nicht möglich. Der Standort Ihres Zuchtstieres stimmt nicht mit demjenigen der Rinder überin. Der fremde Zuchtstier ist nicht auf Ihrem Betrieb gemeldet und kann somit für die Belegungen nicht ausgewählt werden. Melden Sie die Belegungen der Rinder für die Zeit der Alpung mit der Sprungkontrolle.
Sprungkarte / Sprungkontrollkarte (124,2 KB) PDF
Geburten bei verstellten Tieren korrekt melden
Fällt der Abkalbungstermin von Mutterkühen beispielsweise in die Sömmerungsperiode, können die Ohrmarken-Nummern für die Kälber in der TVD auf den Sömmerungsbetrieb verschoben werden. Der vorübergehende Tierhalter kann so die Geburtsmeldungen auf der TVD korrekt vornehmen (bis spätestens 30 Tage nach der Geburt). Bei der Geburtsmeldung wird i.d.R. der Stammbetrieb der Mutter übernommen. Damit ist das Kalb in BeefNet für Sie ersichtlich.