GMF teilbetrieblich erfüllen

Quelle: Larissa Dubach

Die graslandbasierte (Milch-) und Fleischproduktion (GMF) ist für die Labels Natura-Beef, Natura-Veal und Natura-Tiere Pflicht, das heisst GMF ist für Mutterkühe und nicht abgesetzte Kälber obligatorisch. Nach dem Absetzen ist GMF für Aufzuchtrinder für die Mutterkuhhaltung sowie für Tiere für das Programm Naturafarm Weiderind Pflicht. Für die Produktion von SwissPrimBeef ist GMF nicht erforderlich.

Wer das Bundesprogramm GMF nicht erfüllt, hat die Möglichkeit, gegenüber beef control anhand einer teilbetrieblichen Futterbilanz die Einhaltung der Anforderungen für die Mutterkuhherde (Mutterkühe, säugende Kälber, Zuchtstier, Aufzuchtrinder) sowie Naturafarm Weiderinder nachzuweisen. Dies ist eine privat-rechtliche Lösung.

Die Excel zur Berechnung der teilbetrieblichen Futterbilanz können Sie hier herunterladen.

Wichtig bei der Berechnung

Die Angaben in der Futterbilanz müssen mit der Nährstoffbilanz des entsprechenden Kalenderjahres übereinstimmen, welche von der kantonalen ÖLN-Kontrollstelle überprüft wird. Futterverkäufe müssen belegt werden können. Es müssen alle Raufutterverzehrer sowie alle Futterflächen und Futterzukäufe aufgeführt werden. In einer separaten Spalte kann angegeben werden, welche Anteile an Mutterkühe und Kälber, Aufzuchtrinder und Naturafarm Weiderinder verfüttert wurde.

Kontrolle und Verrechnung

Anlässlich der Kontrolle wird der Inspektor von beef control eine Kopie der teilbetrieblichen Futterbilanz und der Nährstoffbilanz sowie einen TVD-Auszug einfordern. Auf der Geschäftsstelle wird anschliessend anhand der Dokumente überprüft, ob GMF für die Mutterkuhherde bzw. für Naturafarm Weiderinder erfüllt ist.

Sofern sich die betriebliche Situation nicht massgebend ändert, ist eine teilbetriebliche Futterbilanz 4 Jahre gültig. Der Mehraufwand zur Überprüfung der Teilbilanzen wird Ihnen gemäss Tarifliste in Rechnung gestellt.

Dokumente

weiterführende Links

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