Blauzungen-Erkrankung: offizielle Impfempfehlung
Offizielle Impfempfehlung gegen Vektor-übertragene Tierseuchen
- Durch blutsaugende Insekten übertragene Tierseuchen («vector borne disease»), wie die Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus BTV) oder die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD), treten in der Schweiz mit zunehmender Häufigkeit auf. Dabei ist bei der Blauzungenkrankheit im zweiten Jahr des Auftretens mit noch schwereren klinischen Symptomen zu rechnen.
- Die Impfung ist die einzige Massnahme, mit der die Tiere vor einer schweren Erkrankung geschützt und massive, langfristige wirtschaftliche Schäden vermieden werden können.
- Die Schaf- und Rinderbranche, die GST, die Tiergesundheitsdienste (RGS / BGK), das BLV und die Kantonstierärztinnen und -tierärzte empfehlen dringend eine Impfung der für die Krankheit empfänglichen Tiere.
- Für Informationen zur Impfung wenden Sie sich an Ihren Bestandestierarzt oder Ihre Bestandestierärztin.
- Der Bund beteiligt sich, basierend auf dem Parlamentsentscheid vom Dezember 2024, an den Kosten der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) und die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD). Das Budget des BLV für 2025 wurde zu diesem Zweck um 10 Millionen Franken erhöht. Diese Mittel werden primär für die Beschaffung der Impfstoffe gegen BTV-4, BTV-8 sowie EHD verwendet. BTV-3-Impfstoffe wurden Ende 2024 in grösseren Mengen importiert und werden von den in der Schweiz ansässigen Vertriebsfirmen laufend nachbeschafft. Rückwirkend können an Tierhaltende pro geimpftes Tier finanzielle Beiträge ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung wird abhängig von der Impfnachfrage festgelegt.
Dokumente
Impfempfehlung Blauzunge ASR (834,6 KB) PDF