Zukaufsmeldung für Ersatz-/Zusatzkälber

Landen Sie hier die Zukaufsmeldung herunter und retournieren Sie diese ausgefüllt an die Geschäftsstelle.

Die Abstammung wird nur registriert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Kalb jünger als 8 Wochen beim Zukauf
  • Adoptivmutter angegeben
  • Belegungs- / Besamungsbestätigung oder Mastremontenausweis beigelegt

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