Ausnahmeregelung bei Impfpflicht für Mutterkuhkälber
Für Mutterkuhkälber, die aufgrund der Trockenheit ausserplanmässig z.B. als Tränker verkauft werden, gilt provisorisch bis Ende September eine Ausnahmeregelung von der Impfpflicht gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen.
Bitte denken Sie in Zukunft daran, Ihre Kälber bei einem Verkauf rechtzeitig gemäss den QM-Richtlinien zu impfen.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zur Impfung der Marktkälber gegen Kälbergrippe und dem Begleitprojekt von RGS: