Produzenten Service
Wanderer und Rindvieh

In der Schweiz gibt es rund 65'000 km Wanderwege. Etwa 20'000 km davon verlaufen über Wiesen und Weiden. Viele Wege führen auch entlang von Weiden. Grundsätzlich haften Tierhaltende für Schäden, die ihre Tiere verursachen, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind (OR, Art. 56). Dies bedeutet, dass Halterinnen und Halter von Rindvieh eine Risikoanalyse mit entsprechender Massnahmenplanung und -umsetzung durchführen müssen, sobald Wanderwege durch ihr Weidegebiet führen.
Viele Wanderer, Biker und Spaziergänger haben wenig bis keine Erfahrung im Umgang mit Rindvieh. Zur Unfallverhütung helfen die wichtigsten Verhaltensregeln:

  • Distanz halten – Tiere grossräumig umgehen
  • Kälber und Kühe nicht berühren
  • Hunde an der kurzen Leine führen.

Mutterkuh Schweiz hat zusammen mit der BUL (Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft) und weiteren Organisationen diverse Ratgeber und Checklisten entwickelt. Diese unterstützen Tierhaltende bei der Durchführung und Dokumentation der Risikoanalyse. Auch für Wandernde und Biker gibt es nützliche Tipps, damit die Begegnungen mit Rindern friedlich verlaufen.

Warntafel mit den wichtigsten Verhaltensregeln und der Info «Kuhmütter schützen ihre Kälber – halten Sie Distanz!». Die Tafel ist bei der BUL erhältlich.

Lehrpfad Rindvieh – mehr als nur Muh!
Die BUL hat diesen 15-teiligen Lehrpfad entwickelt, der einen Einblick in das Leben, die Instinkte und das Verhalten von Rindern gibt. Interessierte bekommen dazu Auskunft bei der BUL.

Unterlagen und Infos für Wandernde und Bikende


In diesem Flyer finden Sie die wichtigsten Verhaltenstipps.

 

Auf dieser Seite finden Wandernde, Bikende und Spazierende einen Kurzfilm mit den drei wichtigsten Verhaltensregeln und vielen nützlichen Infos und Tipps zur Unfallverhütung.

Empfehlungen für Rindviehhaltende

Die Umsetzung mittels des Ratgebers mit der Checkliste «Rindvieh im Weide- und Wandergebiet» dient Rindviehhaltenden dazu, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Im Folgenden einige wichtige Punkte:

  • Tiere mit aggressiven Verhaltensauffälligkeiten von der Zucht ausschliessen.
  • Nur unauffällige, ruhige Tiere auf Weiden mit Wanderwegquerungen halten.
  • Intensiven Kontakt zu den Tieren pflegen und regelmässig Kontrollgänge durchführen.
  • Treten Sie als Rindviehhalter gegenüber Wandernden und Bikenden freundlich und informativ auf.
  • Allfällige Schäden durch Nutztiere sollten bei der Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Alpung und Abkalbung im Sömmerungsgebiet

Der Leitfaden «Alpung von Mutterkühen» fasst wichtige Überlegungen vor, während und nach der Alpung von Mutterkühen zusammen.

Im Auftrag des kantonalen Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden wurde eine breit abgestützte Wegleitung mit Checkliste für Abkalbungen auf Sömmerungsbetrieben erarbeitet. Die Sömmerungsbetriebe in den Kantonen Graubünden und Glarus müssen diese seit Sommer 2022 einhalten.