Indoor-Laufhöfe sind nicht RAUS-konform

Indoor-Laufhöfe sind spätestens ab 2026 nicht mehr RAUS-konform.

Es gilt, Massnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen zu erfüllen. Mindestens eine Seite des Laufhofs muss gegen aussen hin offen sein.

Dieser Laufhof erfüllt die RAUS-Anforderungen ab 2026 nicht mehr. Es gilt zu analysieren, wie die Anforderungen erfüllt werden können. Möglicherweise durch das Entfernen einer Stallseite und Montage eines Windschutznetzes. (Foto: Mutterkuh Schweiz)

Der RAUS-Beitrag wird entrichtet für regelmässigen Auslauf ins Freie. «Als regelmässiger Auslauf ins Freie gilt der Zugang nach den spezifischen Regeln nach Anhang 6 Buchstabe B zu einem Bereich unter freiem Himmel». Dieser Passus aus Artikel 75 der Direktzahlungsverordnung wird präzisiert mit der Weisung «Sogenannte "Indoor-Laufhöfe", also Laufhöfe, welche sich durch Aussparung von Dachflächen auszeichnen, erfüllen die RAUS-Anforderungen nicht. Der Auslauf muss sich, wie in der Bezeichnung formuliert, sowohl unter freiem Himmel als auch im Freien befinden (siehe auch Merkblatt "RAUS-Auslaufflächen zwischen oder innerhalb von Gebäuden" von 2023).» Die Bilder im genannten Merkblatt sind klar: Mindestens eine Seite des Laufhofs muss gegen aussen hin geöffnet sein.

Auszug aus dem Merkblatt «RAUS-Auslaufflächen zwischen oder innerhalb von Gebäuden» von 2023. (Quelle Bilder: Bundesamt für Landwirtschaft BLW)

Doch leider wurde in den letzten Jahren ab und zu anders gebaut, beispielsweise wegen Zugluft zur Verbesserung der Kälbergesundheit. Nun sollen für Tiere, die in diesen relativ neu konzipierten Stallungen mit Indoor-Laufhöfen gehalten werden, keine RAUS-Beiträge mehr bezahlt werden. Warum wurden solche Bauten überhaupt bewilligt? Gemäss Artikel in der Bauernzeitung vom 28.06.2024 überprüfe zumindest das Landwirtschaftsamt des Kantons Luzern Baugesuche nicht auf RAUS-Konformität. Es ist anzunehmen, dass dies auch in anderen Kantonen Usus ist.

Kantone können Übergangsfristen gewähren

Was nun? Kantone können Übergangsfristen bis 2026 gewähren, diese gelten aber kaum für Neubauten. Betroffene sind aufgefordert, sich möglichst schnell über Möglichkeiten zu informieren, wie sie mit ihrem Stall und Laufhof die RAUS-Anforderungen spätestens ab 2026 erfüllen können.  Mutterkuh Schweiz empfiehlt, sich an die kantonale Beratung oder die verantwortliche Stallbaufirma zu wenden, um bauliche Massnahmen zu planen.

RAUS ist Pflicht für die Markenprogramme von Mutterkuh Schweiz

Die Einhaltung der RAUS-Anforderungen ist ebenfalls Pflicht für die Markenprogramme von Mutterkuh Schweiz. Es ist ein Kernanliegen von Mutterkuh Schweiz, dass Mutterkühe und Kälber täglich im Freien sind und auch von Konsumentinnen und Konsumenten draussen gesehen werden können. Melden Sie sich deshalb frühzeitig bei beef control, sollte Ihr Indoor-Laufhof von der Übergangsfrist bis 2026 betroffen sein oder gar die Anforderungen heute schon nicht erfüllen. Der Vorstand von Mutterkuh Schweiz wird Übergangsfristen für die Labels prüfen.

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