Abstammungsanforderungen und Genetik
Untersuchungen zeigen, dass Schlachttiere von Fleischrassenstieren im Durchschnitt um eine halbe Fleischigkeitsklasse höher taxiert werden und dass die sensorische Fleischqualität von Fleischrassen überdurchschnittlich ist.
Für die Schlachttiere der Label-Programme gelten daher folgende Abstammungsbestimmungen:
Vater
- Die Väter der Schlachttiere müssen anerkannte Fleischrassenstiere sein.
- Die Abstammung für Schlachttiere in die Labelprogramme muss im beefnet ausgewiesen sein.
Mutter
- Kreuzungskühe: Kühe, die von einem anerkannten Fleischrassenstier abstammen. Die Abstammung muss offiziell ausgewiesen sein.
- Rassenkühe: Kühe, die in einer Sektion des Fleischrinderherdebuches, in der Sektion Simmental (Code 60 oder Code 70) beim Swissherdbook, in der Sektion Original Braunvieh (OB oder ROB) beim Schweizer Braunviehzuchtverband oder im Eringer-, Grauvieh- oder Hinterwälder-Herdebuch aufgenommen sind.
Dokumente
- Leitfaden Mutterkuh Schweiz (8,9 MB) PDF