
Ausnahmeregelungen aufgrund Trockenheit
Ausnahmeregelungen für die Markenprogramme aufgrund der Trockenheit
Ausgangslage
Die Schweiz ist von einer landesweiten und massiven Trockenheit betroffen. Viele Tierhalter sind auf Futterzukäufe angewiesen. Auch wenn jetzt Regen einsetzen würde, ändert sich das Futterangebot nur wenig. Das Tierwohl und die Nährstoffversorgung müssen sichergestellt bleiben. Notlösungen, indem übermässig viele Tiere geschlachtet werden, sind zu vermeiden.
Ausnahmeregelungen
Der Vorstand von Mutterkuh Schweiz hat für die Markenprogramme folgende Ausnahmeregelungen beschlossen:
- Kantone mit Ausnahmeregelungen: In einzelnen Kantonen sind differenzierte Ausnahmen zu Direktzahlungsprogrammen beschlossen worden (teilweise bezüglich RAUS, GMF, Suisse Bilanz und/oder Sömmerung). Diese Ausnahmen gelten ebenfalls für die Markenprogramme von Mutterkuh Schweiz.
- Kantone ohne Ausnahmeregelung bezgl. GMF: Für Betriebe in Kantonen, die bezüglich GMF keine Ausnahmen bewilligt haben, gilt für die Fütterung der Mutterkühe und Kälber für das Jahr 2018, dass fehlendes Wiesen- und Weidefutter durch andere Grundfutter ersetzt werden darf (Silomais, Kartoffeln, Zuckerrübenschnitzel etc.). Diese Befreiung ist privatrechtlich und gilt nur für die Lieferberechtigung für Marken von Mutterkuh Schweiz. Kann ein Betrieb die Bestimmungen bezgl. GMF zum Bezug von Direktzahlungen nicht einhalten, muss er sich beim kantonalen Landwirtschaftsamt melden.
- Bei der Betriebskontrolle durch beef control wird basierend auf Unterlagen 2017 bzw. 2019 geprüft, ob der Betrieb grundsätzlich die GMF-Anforderungen erfüllt.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mutterkuh Schweiz
Mathias Gerber, Präsident
Urs Vogt, Geschäftsführer
Brugg, 13.08.2018
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