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Vereinsversammlung auf Korrespondenzweg

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Sehr geehrtes Mitglied

Die Pandemie infolge des neuen Coronavirus wirkt sich auf viele unserer Tätigkeiten aus. Die ausserordentliche Lage hat uns gezwungen, die Vereinsversammlung vom 25. März 2020 abzusagen. Gemäss der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19), Art. 6a, welche der Bundesrat am 16.03.2020 erlassen hat, ist es möglich, die Beschlüsse der Vereinsversammlung auf schriftlichem Weg einzuholen.


Entscheid Vorstand
Es ist sehr unsicher, wie lange die ausserordentliche Lage anhält. Die Vereinsversammlung beschliesst über Berichte, Rechnung, Budget und Mitgliederbeiträge und es stehen zwei Ersatzwahlen an. Ausserordentliche Anträge oder Beschlüsse liegen keine vor. Aus diesen Gründen hat der Vorstand an der Video-Sitzung vom 30.03.2020 entschieden, von der Möglichkeit der Beschlussfassung auf schriftlichem Weg Gebrauch zu machen. Es sollen so die statutarischen Geschäfte für ein geordnetes Weiterarbeiten abgeschlossen werden. Die Ehrungen und Feierlichkeiten werden auf die Vereinsversammlung 2021 verschoben.

Abstimmungsunterlagen bis zum 6. Mai 2020 retournieren
Die mit die Mutterkuh 1/20 im März zugestellten Einladungsunterlagen behalten die Gültigkeit. Die Abstimmungsunterlagen erhalten alle Mitglieder im April 2020 per Post zugestellt. Dieser Weg ist in der aktuellen Lage vernünftig sowie rechtlich abgestützt. Der Vorstand zählt auf Ihr Verständnis und ist Ihnen dankbar, wenn Sie die Unterlagen bis zum 6. Mai 2020 retournieren.

Freundliche Grüsse

Mutterkuh Schweiz

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