Nein, es genügt, wenn Sie dem Inspektor anhand der Direktzahlungsanmeldung zeigen, dass Ihr Betrieb für die GMF-Beiträge angemeldet ist.
Erfüllt Ihr Betrieb die Anforderungen für den Bezug der GMF-Beiträge nicht und Sie halten die GMF-Anforderungen nur für die Mutterkühe und Kälber ein, rechnen Sie eine GMF-Teilbilanz für das aktuell laufende Jahr (Planbilanz) und lassen diese im Zweifelsfall durch die Geschäftsstelle von beef control prüfen. Nachdem das erste Kalenderjahr vollständig abgeschlossen ist, muss eine definitive GMF-Teilbilanz vorgelegt werden. Beispiel: Einstallung Mutterkühe im November 2019: Teilbilanz für 2020 muss spätestens im Januar 2021 vorgelegt werden.
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