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Bei der Meldung bei der TVD können Sie zwischen einer definitiven (Abgang zu anderem Betrieb) und einer temporären (Anderer vorübergehender Abgang) Abmeldung wählen. Nach einer definitiven Abmeldung bei der TVD ist das Tier nicht mehr auf Ihrer Tierliste aufgeführt, diese nehmen Sie zum Beispiel bei einem Verkauf des Tieres vor. Möchten Sie Ihre Tiere zur Sömmerung abmelden, dann nehmen Sie eine temporäre (Anderer vorübergehender Abgang oder Abgang zur Sömmerung) Abmeldung von Ihrem Betrieb vor. So behalten die Tiere weiterhin den Permanentstandort (=Ihr Betrieb) und bleiben auf Ihrer Tierliste im BeefNet ersichtlich.

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