Mögliche Resultate einer Einsprache
Ablehnung
Der Rekurs wird abgelehnt. Die Sanktion bleibt unverändert. In extremen Fällen kann die Sanktion verschärft werden.
Gutheissung
Der Rekurs wird gutgeheissen, bzw. der Einsprache wird stattgegeben. Die Sanktion wird aufgehoben.
Teilweise Gutheissung
Der Rekurs wird teilweise gutgeheissen. Die Sanktion wird abgemildert, beispielsweise kann ein Ausschluss in eine Liefersperre umgewandelt werden oder eine Liefersperre kann verkürzt werden.
Gebühren
Bearbeitung der Einsprache in erster Instanz
- Korrektur des Entscheides der Inspektionsstelle – keine Verrechnung des Aufwandes
- Neubeurteilung des Entscheides der Inspektionsstelle – CHF 55.– exkl. MwSt.
- Weitergabe an zweite Instanz – keine Verrechnung des Aufwandes
Bearbeitung der Einsprache in zweiter Instanz
- Gutheissung des Rekurses – keine Verrechnung des Aufwandes
- Ablehnung des Rekurses – CHF 550.– exkl. MwSt.
- Teilweise Gutheissung des Rekurses (z.B. Reduktion/Milderung der Sanktion) – CHF 275.– exkl. MwSt.
Dokumente
- Reglement Rekurswesen / Rekursdelegation (122,3 KB) PDF