Gegen die Entscheide von Inspektoren oder der Inspektionsstelle kann bei beef control schriftlich Rekurs eingereicht werden.
Rekurse erster Instanz
Rekurse erster Instanz werden durch die Leitung beef control bearbeitet. Es wird geprüft, ob der Entscheid des Inspektors bzw. der Inspektionsstelle korrigiert oder neu beurteilt werden muss. Eine Korrektur kann gemacht werden, wenn Mitarbeitenden von beef control anlässlich der aktuellen Inspektion oder der Nachbearbeitung Fehler unterlaufen sind. Eine Neubeurteilung ist nur möglich, wenn neue Tatsachen geltend gemacht werden, die zum Zeitpunkt der Inspektion bereits Bestand hatten, jedoch nicht vorgebracht worden waren.
Sind weder eine Korrektur noch eine Neubeurteilung möglich, so geht die Einsprache nach mündlicher Information des Rekurrenten und nach Bezahlung der Rekursgebühr an die Rekursdelegation zur Beurteilung in zweiter Instanz.
Rekurse zweiter Instanz
Unter Berücksichtigung von allfälligen Befangenheiten sowie der jeweiligen Arbeitskapazitäten teilt der Präsident der Rekursdelegation den Fall einem Kommissionsmitglied zu. Wobei sich alle Mitglieder den Fall anschauen und Fragen und Überlegungen miteinbringen. Äusserst wichtig ist die Anhörung aller involvierten Personen und Stellen. Inspektionsstelle und Inspektor, Fachexperten und andere involvierte Personen sowie natürlich der Rekurrent werden separat und ausführlich angehört. Nach eingehender Beratung und Abwägen des Falles entscheidet die Kommission.
Das Resultat kann eine Ablehnung des Rekurses sein, dann bleibt die Sanktion unverändert. Bei einer Gutheissung wird die Sanktion gänzlich aufgehoben. Auch eine teilweise Gutheissung, mit einer Milderung der Sanktion, beispielsweise einer Reduktion der Dauer einer Liefersperre ist möglich. In einzelnen Fällen hat die Rekurskommission die Sanktion auch schon erhöht und weitere Auflagen gemacht, da sie der Ansicht war, dass die Schwere des Falles dies rechtfertigte.
Oft gibt die Rekurskommission Empfehlungen ab, sei dies an den Rekurrenten zur Verbesserung des Betriebsmanagements, an die Inspektionsstelle beef control für die Schulung der Inspektoren oder an den Vorstand von Mutterkuh Schweiz zur Präzisierung der Produktionsreglemente.
Dokumente
- Reglement Rekurswesen / Rekursdelegation (122,3 KB) PDF