Kontrollergebnisse der kantonalen Kontrollen
Voraussetzung für die Anerkennung für die Markenprogramme sind die öffentlich-rechtlichen Kontrollen. Geben Sie in Agate Ihre Zustimmung für die Freigabe der Daten aus Acontrol an Mutterkuh Schweiz, so dass die Voraussetzungen bereits im Vorfeld geprüft werden können.
Kontrolle ohne Datenfreigabe
Möchten Sie Ihre Kontrolldaten nicht freigeben, müssen Sie bei der Kontrolle folgende Nachweise präsentieren:
- Bericht der letzten Tierschutz-Kontrolle (Kontrolldatum und Kontrollergebnis)
- Bericht der letzten RAUS-/BTS-Kontrolle (Kontrolldatum, kontrollierte Tierkategorien und Kontrollergebnis)
- Bericht der letzten GMF-Kontrolle oder letzte kontrollierte GMF-Futterbilanz. Erfüllt Ihr Betrieb die GMF-Anforderungen nicht, bei den Mutterkühen und Kälbern sind die Anforderungen aber eingehalten? Belegen Sie dies anhand einer teilbetrieblichen Futterbilanz.
- Nur bei der Erstkontrolle: Bericht der letzten ÖLN- bzw. Bio-Kontrolle (Kontrolldatum und Kontrollergebnis)
Am besten drucken Sie die Kontrollberichte nach Erhalt aus und legen sie nach Datum geordnet in einem Ordner ab. So können Sie auf Verlangen mit einem Handgriff die notwendigen Nachweise präsentieren.
Zur Vermarktung mit der Knospe (Bio Suisse)
Sollen Ihre Tiere als Knospe-Tiere in die Markenprogramme geliefert werden, muss das Bio Suisse-Zertifikat vorgewiesen werden (einmalig). Änderungen zum Zertifizierungsstatus (Aberkennung, Beenden der Knospe-Produktion) müssen gemeldet werden!
Notwendige Unterlagen für die Kontrolle vor Ort
Journale:
- Auslauf- und/oder Wiesenjournal, nachgeführt
- Behandlungsjournal, nachgeführt
- falls vorhanden Inventar der Tierarzneimittel (nachgeführt) und TAMV-Vereinbarung sowie dazugehörige Besuchsprotokolle
Stall-/Laufhofskizze mit folgenden Informationen:
- Abmessungen (Länge, Breite, Fläche etc.)
- Gesamtfläche (alle dauernd zugänglichen Bereiche)
- unüberdachte Fläche
- maximale Tierzahl
Aufbewahrung der Dokumente
Bewahren Sie Journale, allfällige Kontrollrapporte und die Laufhofskizze im Stall an einem gut zugänglichen Ort auf. Soll der Inspektor die Kontrolle ohne Ihr Beisein durchführen, können Sie ihm telefonisch erklären, wo er die Aufzeichnungen findet.
Dokumente für die Kontrolle
- Wegleitung zu den Produktionsreglementen Rindvieh (164,3 KB) PDF
- Sanktionsreglement zu den Produktionsreglementen Rindvieh (132,9 KB) PDF
- Formular Labelkontrolle Rindvieh (34,3 KB) PDF
- Sanktionsliste Labelkontrolle Rindvieh (240,6 KB) PDF
- Berechnungstool GMF teilbetrieblich (982,0 KB) XLT
- Bestätigung Futtermittel ohne Palmfett (29,3 KB) PDF
- Weidebeitrag Berechnung Flächenbedarf (97,6 KB) XLSX