beef control

Beanstandungen und Sanktionen

Sanktionen

Das Nichteinhalten der Bestimmungen des Produktionsreglements führt bei der Erstkontrolle zur Nicht-Aufnahme in die Markenprogramme und bei Folgekontrollen zu Sanktionen. Die Sanktionen werden durch Mutterkuh Schweiz bestimmt und durch die Inspektionsstelle ausgesprochen und in Kraft gesetzt. Je nach der Schwere des Verstosses werden durch die Inspektionsperson die nachfolgend aufgeführten Sanktionen angeordnet.

Bemerkung auf dem Kontrollformular

Spätestens in der nächsten Kontrollkampagne wird die Einhaltung der Auflagen überprüft.

Befristete Anerkennung

Es wird eine Auflage gemacht und eine Frist gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird eine kostenpflichtige Nachkontrolle zur Überprüfung der Mängelbehebung durchgeführt.

Liefersperre

Der Betrieb wird für mindestens 6 Monate für die Labelproduktion gesperrt. Nach Ablauf der Sperrfrist wird auf Wunsch des Betriebsleiters eine kostenpflichtige Nachkontrolle durchgeführt, damit der Betrieb erneut anerkannt wird.

Ausschluss

Der Betrieb wird von der Labelproduktion ausgeschlossen. Nach frühestens 6 Monaten kann auf Wunsch des Betriebsleiters eine kostenpflichtige Nachkontrolle durchgeführt werden, damit der Betrieb bei Einhaltung der Reglemente anerkannt werden kann. Der Status des Betriebes entspricht dann demjenigen eines Neueinsteigers.

Ist ein Betriebsleiter mit dem Kontrollergebnis nicht einverstanden, kann er innert 3 Werktagen nach der Inspektion bei beef control schriftlich Einsprache erheben.

Einspracheverfahren