Enthornen
Behornte Tiere bringen Gefahr für den Betreuer mit sich, vor allem in der Gruppenfreilaufhaltung. In der Mutterkuhhaltung werden behornte Muttertiere und Stiere, die zur Zucht gehalten werden aus diesem Grund meistens enthornt. Bei der Produktion von schlachtreifen Absetzern oder ausmastfähigen Absetzern werden die Kälber normalerweise nicht enthornt.
Dabei ist gemäss der Revision der Tierschutzverordnung ab dem 1.9.2001 die Entfernung des Hornansatzes bei Kälbern nur nach erfolgter Schmerzausschaltung gestattet.
Durch Sedierung und/oder lokale Schmerzausschaltung im Bereich des Hornansatzes kann der Eingriff einfacher durchgeführt und die damit verbundene Belastung des Tieres entscheidend reduziert werden. Diese Schmerzausschaltung wird bei der Enthornung von Tieren von der Tierschutzverordnung nun vorgeschrieben.
Es gibt Rinderrassen, die von Natur aus hornlos sind, zum Beispiel Angus oder Galloway. Sie vererben diese Hornlosigkeit, auch Nachkommen aus Kreuzungen mit behornten Rassen sind in der Regel hornlos.
Quelle: Datenkatalog Mutterkühe, LBL und Pressemitteilung zur Änderung der Tierschutzverordnung des BVET vom 27.06.01
