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BeefNet

BeefNet: Was ist eigentlich das BeefNet?

BeefNet ist eine Online-Datenbank-Lösung, mit der die Mitglieder von Mutterkuh Schweiz via Internet eigene Betriebs- und Tierdaten einsehen, Einzeltierabfragen machen, Listen herunterladen, Belegungen melden und Bestellungen tätigen können.

 
Wenn Sie sich für BeefNet anmelden möchten, klicken Sie bitte HIER.

Passwort: In BeefNet vergessen, was tun?

Auf der Einstiegsseite von BeefNet kann man unterhalb des Eingabefeldes für das Passwort auf "Passwort vergessen" klicken. Wenn man anschliessend den Benutzernamen (E-Mail-Adresse) eingibt und auf zurücksetzen klickt, wird ein neues Passwort generiert und an die registrierte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Mit dem neuen Passwort kann man sich anschliessend wieder einloggen.

Passwort vergessen

SmartCow

Zertifikate: Wie bestelle ich Zertifikate?

Login: Warum funktioniert das Login nicht mehr?

Häufig liegt das Problem darin, dass das Agate-Passwort alle 2 Jahre gewechselt werden muss und daher das aktuelle Passwort nicht mehr gültig ist.

Lösung: Benutzer muss sich auf Agate einloggen und Passwort neu eingeben oder sich beim Agate-Helpdesk melden.

Tierliste: Weshalb zeigt es die Tierliste nicht mehr an?

Damit die Tierliste angezeigt wird, muss bei den Benutzerangaben eine TVD-Nummer hinterlegt werden. Hat ein Benutzer mehrere TVD-Nummern, kann immer nur ein Tierbestand angezeigt werden. Dies kann ein Problem geben, wenn ein Benutzer all seine Tiere von einer TVD-Nummer auf eine andere verstellt (z.B. wegen Alpung).

Lösung: Unter den Benutzerangaben muss manuell die korrekte/neue TVD-Nummer eingegeben werden. Wenn der Betriebsleiter zwei Geräte hat, wird empfohlen, auf einem Gerät Betrieb 1 zu hinterlegen und auf dem anderen Gerät den Betrieb 2.

Tierliste: Die Kuh ist mit roter Schrift geschrieben, wieso?

Das bedeutet, dass die Tiergeschichte fehlerhaft oder nur provisorisch ok ist. Durch Klicken auf die Tier-ID gelangt man direkt in die Tiergeschichte von der Kuh und kann feststellen, woher der Fehler kommt.

Abkalbung Alp/Aufzuchtbetrieb/Galtstall: Wie erhalte ich trotzdem Einsicht in Abkalbungsdaten?

Wenn der Betrieb unter derselben Agate-Nummer registriert ist, dann kann einfach die TVD-Nummer im SmartCow geändert werden. Ist es ein anderer Betrieb, müssen Sie dessen Agate-Login verwenden, wenn Sie dies vom Besitzer bekommen. Hat dieser aber noch fremde Tiere, werden auch diese angezeigt.

Kalender: Wieso zeigt es die Meldung immer noch an, obwohl die Kuh schon gekalbt hat?

Der Kalender zeigt einfach an, wann eine Aktion geplant ist oder war. Ein Kalendereintrag kann nicht gelöscht werden. Kalendereinträge in der Vergangenheit werden so lange angezeigt, bis die in den Einstellungen festgelegte Anzeigedauer verstrichen ist.

Kalender: Die Kuh hat einen roten Hintergrund im Kalender, weshalb?

Das bedeutet die Aktion ist vom Termin her vorbei. Z.B. war gestern das provisorische Abkalbe-Datum. In den Einstellungen kann die Anzeigedauer zurückliegender Aktionen eingestellt werden.

Belegung: Wie erfasse ich eine Besamung oder Belegung für eine Zuchtorganisation?

Wählen Sie eine Kuh aus der Tierliste aus, danach klicken Sie auf das Menü «Brunstkalender». Mit dem Button «Besamung ZO erfassen» oder «Belegung ZO erfassen» können Sie eine Belegung (Natursprung) bzw. eine Besamung (KB) erfassen. Diese wird nach dem Speichern an die Zuchtorganisationen (ZO) übermittelt.


In der Tierübersicht bleibt alles wie bis anhin. Im Untermenü Brunstkalender können Besamungen und Belegungen erfasst
werden. Im Untermenü Besamungen/Belegungen können die Mutationen vorgenommen werden.

Belegung: Wo kann ich bereits erfasste Besamungen oder Belegungen löschen oder korrigieren?

Bis 7 Tage nach der Erfassung können von Ihnen erfasste Besamungen oder Belegungen korrigiert oder gelöscht werden. Gehen Sie dazu bei der entsprechenden Kuh ins Menü «Besamungen/Belegungen», wählen Sie die entsprechende Meldung an und löschen/mutieren Sie diese. Oder gehen Sie in den Brunstkalender der entsprechenden Kuh. Dort können Sie oben rechts auf Bearbeiten klicken. Nun erscheint unten ein Feld „letzte Meldung löschen“. Klicken Sie so oft wie nötig auf das Feld. Mit jedem Klick wird die jeweils letzte Eingabe gelöscht. Daten können bis 7 Tage nach der Erfassung gelöscht werden. Wenn das gewünschte Datum gelöscht ist, klicken Sie oben rechts auf „Fertig“.



Durch Klick auf eine Besamung/Belegung können Mutationen gemacht werden, wenn es sich um eine vom Betrieb erfasste Besamung/Belegung handelt und die Erfassung weniger als 7 Tage zurück liegt.

 

Wichtig: Besamungen von Swissgenetics werden automatisch ab dem Zentralserver neu geladen. Diese können nicht gelöscht werden.

 

Belegung: Wie können Belegungen von fremden Tieren erfasst oder mutiert werden?

Dazu wird über das Menü Abfragen das entsprechende Tier gesucht, danach öffnen Sie das Menü Detail. So gelangen Sie wieder zum Brunstkalender und dort können Sie den Button «Belegung ZO erfassen» auswählen. Mutationen können wie bei den eigenen Tieren über das Menü Besamungen/Belegungen des ausgewählten Tieres gemacht werden.

Es können nur Belegungen von Kühen registriert werden, die bei einer ZO registriert sind. Falls eine Kuh bei keiner ZO registriert ist, erscheint die Fehlermeldung «unbekanntes Tier».

 

Belegung: Die Besamung von der Kuh ist nicht hinterlegt, warum?

Wurde die Besamung von Swissgenetics oder einem Vertragspartner von Swissgenetics gemacht, werden die Daten über Nacht auf den Zentralserver geladen. Sind es eigenständige Besamungstechniker, müssen diese ihre Besamungen selber an die Zuchtverbände melden. Das kann länger dauern.

Belegung: Woher kommen die Daten und wohin werden eingegebene Daten gesendet?

Die Besamungs- und Belegungsdaten für den elektronischen Brunstkalender kommen von Swissgenetics und den Zuchtorganisationen (ZO) swissherdbook, Braunvieh Schweiz und Mutterkuh Schweiz. Besamungen und Belegungen, die über die Buttons «Besamung ZO erfassen» und «Belegung ZO erfassen» im Brunstkalender erfasst werden, werden auch an die Zuchtorganisationen übermittelt. Daten, die über den Button «Brunst/Besamung erfassen» erfasst werden, werden nur in SmartCow Central gespeichert und dienen hauptsächlich dem Herdenmanagement.

Belegung: Werden die Informationen zum Trockenstellen und die Trächtigkeitskontrolle an die Zuchtorganisationen übermittelt?

In SmartCow erfasstes Trockenstellen und Trächtigkeitskontrollen werden nicht an die Zuchtorganisationen übermittelt. Diese Daten werden nur zur Berechnung des Aktionstyps im Brunstkalender verwendet. Jedoch werden Trächtigkeitskontrollen (u.a. FERTALYS) von den Zuchtorganisationen an SmartCow übermittelt, nicht aber das Trockenstellen.

Belegung: Wie oft werden die Daten übermittelt?

Daten, die über SmartCow erfasst werden, werden umgehend an SmartCow und an die Zuchtorganisation übermittelt. Besamungsdaten, welche über andere Kanäle (z.B. freie Besamer oder BeefNet) bei den Zuchtverbänden erfasst werden, werden jeweils nachts an SmartCow übermittelt. Dasselbe gilt für Trächtigkeitsdaten sowie Besamungen und Belegungen, welche auf SmartCow mutiert oder gelöscht wurden.

Geburtsmeldung: Warum kann ich die Geburtsmeldung nicht abschliessen (speichern)?

Das Feld "Speichern" wird erst aktiv, wenn alle nötigen Daten erfasst sind. Überprüfen Sie alle Angaben. Oft wird das Belegungsdatum vergessen. Das muss auch bei Mutterkühen erfasst werden, auch wenn das Belegungsdatum durch den Stier nicht klar ist.

Ohrenmarken: Wo kann ich neue Ohrmarken bestellen?

In SmartCow können nur Ersatzohrmarken bestellt werden. Neue Ohrmarken müssen Sie im Agate-Portal anfordern.

Begleitdokument: Kann ich mit SmartCow ein Begleitdokument erstellen?

Nein, SmartCow kann keine Begleitdokumente erstellen.

Behandlungsjournal: Wie kann ich als Nicht-HB-Betrieb Zugriff auf das Behandlungsjournal bekommen?

Um Zugriff auf das Behandlungsjournal zu erhalten, muss man einen redonline-, BrunaNet- oder BeefNet-Zugang haben. Abonnieren Sie als Nicht-HB-Betrieb einen solchen bei Braunvieh Schweiz, swissherdbook oder Mutterkuh Schweiz.

Gesundheitsdaten: Wie erfasse ich die Gesundheitsdaten?

Zertifikate / Tierpässe

Zertifikate: In BeefNet bestellen, wie geht dies?

Wählen Sie in BeefNet die Lasche Zertifikate im Menu Betrieb:

Wählen Sie dann das Markenprogramm, für welches Sie ein Dokument bestellen möchten.

Tiere, welche sich nicht im geforderten Altersrange befinden und/oder über keine konforme Abstammung verfügen, werden rot angezeigt. Eine Fehlermeldung gibt an, warum das Tier zum aktuellen Zeitpunkt den Anforderungen nicht entspricht.

Alle anderen Tiere werden grau angezeigt. Mit einem Klick in das Kästchen in der entsprechenden Zeile (Pfeil) können einzelne Tiere für die Überprüfung der Markenprogrammanforderungen ausgewählt werden.

Mit einem Klick in das Kästchen oben links (Pfeil) werden alle Tiere ausgewählt. Das System berechnet für alle ausgewählten Tiere, ob ein Zertifikat bestellt werden kann.

Anschliessend unten rechts auf "Markierte Zertifikate bestellen" klicken, so werden für alle "grünen Tiere" die Zertifikate zusammen bestellt.  

Anschliessend muss noch der Vermittler ausgewählt werden und schon ist das Ganze erledigt.

Zertifikate: Ab welchem Alter können Natura-Veal- und Natura-Beef- Zertifikate bestellt werden?

Natura-Veal: Mind. 80 Tage alt. Zugekaufte Natura-Veal: mind. 80 Tage auf anerkanntem Betrieb.

Natura-Beef: Mind. 6 Monate alt.

Zertifikat/Fehlermeldung: Warum kann ich ein Zertifikat nicht bestellen?

Für Tiere, welche rot angezeigt werden, können zum aktuellen Zeitpunkt keine Zertifikate bestellt werden. Die Bemerkung in der Spalte rechts gibt Aufschluss, warum für dieses Tier zum aktuellen Zeitpunkt kein Zertifikat ausgestellt werden kann. In untenstehender Tabelle sind die häufigsten Fehlermeldungen aufgeführt. Bei Fragen und allen hier nicht aufgeführten Fehlermeldungen helfen Ihnen die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle gerne weiter.

Übersicht über häufige Fehlermeldungen bei der Zertifikatsbestellung

Fehlermeldung

Bedeutung / Konsequenz

Diverse Markenprogramme

Mutter/Vater nicht anerkannt (NV,NB,SPB)

Die Mutter bzw. der Vater des Tieres ist nicht für die Labelproduktion anerkannt.

Vater unbekannt (NV,NB,SPB)          

Der Vater des Tieres ist nicht eingetragen. Mögliche Gründe sind: bei der Mutter ist keine Belegung oder eine nicht passende Belegung eingetragen.

Adoptivmutter fehlt (NV,NB,SPB)

Betrifft hauptsächlich zugekaufte Kälber. Die Adoptivmutter kann über das Menu Tierliste / Adoptivmütter gemeldet werden.

Aufenthalt auf nicht anerk. 
Betrieb oder TVD-Tiergeschichte fehlerhaft

Das Tier steht noch nicht lange genug auf einem anerkannten Betrieb oder stand zu lange auf einem nicht anerkannten Betrieb.

Natura-Beef

Zu alt

Das Tier ist bereits älter als 10 Monate.

Zu jung

Das Tier ist noch nicht 6 Monate alt, Zertifikate können ab 6 Monaten nach Geburt bestellt werden.

Natura-Veal

zu alt

Das Tier ist bereits älter als 5 Monate und 2 Wochen.

Zu jung

Das Tier ist noch nicht 80 Tage alt, Zertifikate können ab 80 Tagen nach der Geburt bzw. nach dem Zugang bestellt werden.

VK Natura

MLP vorhanden

Scheinbar hatte das Tier in den letzten 24 Monaten einen Milchleistungsprüfungsabschluss. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle, sollte das Tier tatsächlich schon 2 Jahre auf Ihrem anerkannten Betrieb stehen.

Kein CH-Tier

Das Tier wurde im Ausland geboren und dann in die Schweiz importiert. Es kann nicht unter einem Label von Mutterkuh Schweiz vermarktet werden.

Zertifikat/Rechnung: Zertifikat doch nicht gebraucht, muss ich trotzdem dafür bezahlen?

Seit der Einführung des neuen BeefNet im Mai 2015 werden Zertifikate nur noch verrechnet, wenn die Tiere für die Markenprogramme geschlachtet werden. Im vorliegenden Fall können Sie das gedruckte Zertifikat also entsorgen.

Zertifikat/Tierpass: Kann ich einen SwissPrimBeef-Tierpass in BeefNet bestellen?

Nein. Für das Markenprogramm SwissPrimBeef erfolgt die Ausstellung der Tierpässe direkt durch den Vermittler. Sie können als Produzent jedoch den Status Ihrer Tiere in BeefNet abrufen und prüfen, was für die Tieranmeldung beim Vermittler hilfreich ist.

Die Tierpässe können weder in BeefNet noch bei Mutterkuh Schweiz bestellt werden. Melden Sie Ihre Tiere bei der
VIANCO an, diese kümmert sich um dieAusstellung der Tierpässe.

Abstammung / Belegungen melden

Belegungen melden: Warum muss ich Belegungen melden?

Die Abstammung eines Tieres ist entscheidend für die Vermarktung in den Markenprogrammen von Mutterkuh Schweiz und für die Anerkennung im Herdebuch. Damit bei einem Kalb in BeefNet die komplette Abstammung eingetragen wird, muss bei Mutterkuh Schweiz bzw. in BeefNet eine passende Besamung oder Belegung bei der Mutter des Tieres hinterlegt sein. Besamungen werden automatisch von den KB-Organisationen übermittelt. Belegungen müssen vom Mutterkuhhalter gemeldet werden, sei dies zweimal jährlich mit der traditionellen Sprungkontrollkarteder automatischen Belegung oder aber direkt in BeefNet. Der Eintrag der Abstammung in der TVD genügt nicht.

Belegungen prüfen: Sind Belegungen in BeefNet ersichtlich?

Ja. Ob für eine Kuh eine Belegung eingetragen ist, können Sie in BeefNet schnell überprüfen. Wählen Sie in der Tierliste die gewünschte Kuh aus. Klicken Sie anschliessend auf „Belegungen“ und schon sehen Sie, welche Belegungen für die Kuh eingetragen sind.

Belegungen melden: Wie kann ich Belegungen selber in BeefNet erfassen?

Sie können Belegungen Ihrer Mutterkühe mit Ihrem Stier direkt in BeefNet erfassen, vorausgesetzt, die Tiere befinden sich zum Zeitpunkt der Belegung alle auf Ihrem Betrieb und die Belegung liegt nicht länger als 8 Monate zurück. Wählen Sie hierzu in BeefNet Ihren Betrieb aus und gehen Sie ins Menü Belegungen. Eine einfache Anleitung für die Belegungseingabe führt Sie in wenigen Schritten zum Ziel.

Belegungen: Ich möchte eine Belegung in BeefNet erfassen, aber es geht nicht, warum?

Belegungen, welche länger  als 8 Monate zurückliegen, können nicht in BeefNet erfasst werden. Sie müssen die Belegung schriftlich bei der Geschäftsstelle nachmelden, z.B. anhand einer Sprungkontrollkarte.

Belegungen melden: Ist die automatische Belegungsmeldung für meinen Betrieb geeignet?

Halten Sie auf Ihrem Betrieb nur einen Herdebuchstier und führen Sie keine oder nur wenig künstliche Besamungen durch, dann ist der Service der „automatischen Belegungseintragung“ für Sie möglicherweise geeignet. In BeefNet wird dabei wöchentlich geprüft, welcher Stier und welche weiblichen Tiere auf Ihrer TVD-Nummer gemeldet sind. Anschliessend wird für die betreffenden Tiere und Woche eine Belegungsperiode mit dem betreffenden Stier erfasst. Definiert ist, dass Belegungen auch bei Rindern ab einem Alter von 12 Monaten eingetragen werden. Nach rund drei Monaten wird vom System eine neue Belegungsperiode eröffnet. Verlässt der Stier oder ein weibliches Tier den Betrieb, so wird die Belegungsperiode per Abgangsdatum beendet. Mit Ihren fristgerechten An- und Abmeldungen der Tiere bei der TVD, zum Beispiel beim Wechsel des Zuchtstiers, stellen Sie eine lückenlose Registrierung möglicher Belegungen sicher.

Bitte beachten Sie, dass die automatische Belegung während eines Aufenthalts Ihrer Herde auf einem anderen Betrieb, z.B. auf einer Alp, nicht funktioniert. Die automatische Belegung müsste für die Alp separat beauftragt werden. Dies ist im Moment jedoch nur möglich, wenn Sie eine eigene Alp haben und sich nur Ihre Tiere dort aufhalten.

Falls Sie sich für die automatische Belegungseintragung interessieren, kontaktieren Sie die Geschäftsstelle.

Belegungen: Stierwechsel bei automatischer Belegung, muss ich dies melden?

Bei den automatischen Belegungsmeldungen müssen uns keine Stierwechsel gemeldet werden. Wichtig ist, dass die TVD-Meldungen von Kühen und Stieren korrekt sind. Die automatischen Belegungsmeldungen beziehen sich immer auf die gemeldete TVD-Betriebsnummer.

Belegungen melden: Zwei Betriebe teilen sich einen Zuchtstier, wie muss man vorgehen?

Teilen Sie Ihren Zuchtstier mit dem Nachbarbetrieb und der Stier wird nur stundenweise zum Belegen Ihrer Kühe auf Ihren Betrieb verstellt? Melden Sie diese Situation zwingend der Geschäftsstelle. Die Belegungen müssen anhand von Sprungkarten manuell eingegeben werden, da aufgrund der unterschiedlichen Standorte von Kühen und Stier in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) eine Belegung gemäss System nicht möglich ist.

Belegungen melden: Belegungen auf der Alp, was muss ich beachten?

Fall 1: Sie weiden Ihre gesamte Herde während der Sömmerungsperiode auf einem anderen Betrieb (Alp, Sömmerungsbetrieb, Talbetrieb)

Wenn Sie Ihre Mutterkühe und Ihren Zuchtstier auf den Sömmerungsbetrieb verschieben, können Sie die Belegungen weiterhin in BeefNet eintragen. Voraussetzung ist, dass die Tiere nur temporär abgemeldet wurden.

Fall 2: Sie sömmern Ihre Rinder auf einer Alp, auf welcher ein fremder Zuchtstier mitläuft.

Werden Ihre Rinder zusammen mit Tieren von anderen Betrieben sowie einem fremden Herdebuchstier gealpt und Ihr Zuchtstier bleibt zu Hause, so ist das Eintragen der Belegungen in BeefNet nicht möglich. Der Standort Ihres Zuchtstieres stimmt nicht mit demjenigen der Rinder überein. Der fremde Zuchtstier ist nicht auf Ihrem Betrieb gemeldet und kann somit für die Belegungen nicht ausgewählt werden. Bitte melden Sie die Belegungen der Rinder für die Zeit der Alpung mit der Sprungkontrolle.

Abstammung / Belegung: Bei einem meiner Kälber ist kein Vater eingetragen, wie muss ich vorgehen?

Der Vater eines Kalbes wird nur anhand einer passenden Belegung/Besamung in BeefNet eingetragen. Haben Sie zum Beispiel vergessen, die Sprungkontrollkarte einzusenden, so ist bei der Geburtsmeldung des Kalbes keine passende Belegung vorhanden. Sie können die Belegung nachmelden. Die Abstammung eines Tieres wird bis zum Alter von 10 Monaten anhand einer schriftlichen Besamungs- oder Belegungsbestätigung oder einer Sprungkontrolle eingetragen. Bei über 10 Monate alten Tieren wird die Abstammung nur anhand eines Abstammungsausweises einer anerkannten Zuchtorganisation oder anhand einer DNA-Analyse eingetragen.

Abstammung/Belegung: In der Tierliste steht bei einem meiner Tiere „Vater unbekannt“. Wieso hat es den Vater nicht von der TVD übernommen?

Der Vater eines Kalbes wird nur anhand einer passenden Belegung/Besamung in BeefNet eingetragen. Bitte senden Sie eine Belegungsnachmeldung (Sprungkontrollkarte) oder eine Kopie der Bestandeskarte mit der entsprechenden Besamung an die Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie, dass bei über 10 Monate alten Tieren die Abstammung nur anhand eines Abstammungsausweises einer anerkannten Zuchtorganisation oder anhand einer DNA-Analyse eingetragen wird.

Abstammung/FLHB-Stier (CH900.xxxx.xxxx.): Wieso ist nicht der Vater eingetragen, welchen ich in der TVD angegeben habe?

Ein FLHB-Stier wird als Vater eingetragen, wenn Doppelbelegungen vorhanden sind oder wenn der in der TVD eingetragene Stier nicht mit der in BeefNet registrierten Belegung übereinstimmt. Voraussetzung ist, dass es sich bei allen registrierten Belegungen um anerkannte Stiere handelt.  FLHB-Stiere sind anerkannt für die Produktion in die Markenprogramme. Um das Tier ins Herdebuch aufzunehmen, ist eine Abstammungskontrolle anhand eines DNA-Tests notwendig.

Tierzukauf / Tierliste / Adoption melden

Zukauf melden: Ich habe ein Rind/ eine Mutterkuh gekauft, muss ich dies bei Mutterkuh Schweiz melden?

Tiere, die bereits in einem Herdebuch registriert sind (Braunvieh Schweiz und Swissherdbock), müssen bei Mutterkuh Schweiz nicht gemeldet werden, wenn die Abstammung registriert ist. Tiere, die ohne Abstammung registriert werden, bitte prüfen ob z.B. die Abstammung nachträglich registriert werden kann (Sie haben z.B. einen Zuchtausweis, der Vater ist ausgewiesen und anerkannter Fleischrassenstier. Sie wissen wer der Vater ist und dass er anerkannt ist. So können Sie uns die Abstammungskontrolle in Auftrag geben. Die Abstammungsanforderungen finden Sie auch im Produktionsreglement Natura-Beef.). Bitte Ausweise von Importtieren für die Registratur an Mutterkuh Schweiz zustellen und Tierliste im BeefNet aktuell halten.

Tierliste, fehlende Tiere: Fehlende Tiere auf der Tierliste während der Alpzeit. Warum erscheinen sie nicht mehr auf meiner Tierliste im BeefNet?

Bei der Meldung bei der TVD können Sie zwischen einer definitiven (Abgang zu anderem Betrieb) und einer temporären (Anderer vorübergehender Abgang) Abmeldung wählen. Nach einer definitiven Abmeldung bei der TVD ist das Tier nicht mehr auf Ihrer Tierliste aufgeführt, diese nehmen Sie zum Beispiel bei einem Verkauf des Tieres vor. Möchten Sie Ihre Tiere zur Sömmerung abmelden, dann nehmen Sie eine temporäre (Anderer vorübergehender Abgang oder Abgang zur Sömmerung) Abmeldung von Ihrem Betrieb vor. So behalten die Tiere weiterhin den Permanentstandort (=Ihr Betrieb) und bleiben auf Ihrer Tierliste im BeefNet ersichtlich.

Adoptivkalb melden: Ich habe ein Kalb für die Natura-Veal-Produktion zugekauft, wie muss ich dies melden?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Melden Sie die Adoption selbst in BeefNet (siehe nächste Frage).
  2. Füllen Sie das Formular „Zukaufsmeldung Ersatz-/Zusatzkälber“ aus und senden Sie es an die Geschäftsstelle. Sie finden das Formular im Dokumenten-Download unter Meldekarten und Formulare.

Adoptivkalb melden: Adoption in BeefNet selber eingeben, wie geht das?

Adoptivkälber können Sie in BeefNet im Hauptmenü Betrieb/Untermenü Tierliste melden. Im Untermenü Tierliste finden Sie oben einen Reiter mit der Überschrift "Adoptivmütter/Herdenadoption erfassen". Wählen Sie beim gewünschten Kalb in der Spalte ganz rechts die blaue Option "Adoptivmutter erfassen" an und erfassen Sie die TVD-Nummer der Adoptivmutter. Oder klicken Sie das Icon „Herdenadoption“ an, um eine generelle Adoption vorzunehmen.

Stalltafeln: Wie kann ich diese in BeefNet ausdrucken?

Um eine Stalltafel zu erstellen, geben Sie in  BeefNet unter „Tier“ die Ohrenmarkennummer des Tieres ein und klicken auf „suchen“. Sobald in der Ansicht das gewünschte Tier angezeigt wird, können Sie oben rechts auf „PDF Stalltafel“ klicken und es wird eine Stalltafel als pdf-Dokument generiert.

Mitgliedschaft / Herdebuch / Labelproduktion

Mitgliedschaft im Herdebuch: Wie funktioniert dies (Ablauf, Kosten, Termine etc.)?

Das Herdebuch ist für jedes Mitglied von Mutterkuh Schweiz offen. Eine Anmeldung fürs Herdebuch kann per Mail oder telefonisch gemacht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument "Anforderungen FLHB".

Mitgliedschaft/Labelproduktion: Werden noch neue Betriebe aufgenommen?

Ja, die Mitgliedschaft bei Mutterkuh Schweiz steht grundsätzlich allen offen. Im Moment werden neue Betriebe für das Natura-Veal-Programm gesucht. Für Umstellungsinteressierte bieten wir Erstberatungen durch erfahrene Mutterkuhhalter für 120 Fr. exkl. MwSt., inkl. Dokumentation, an. Wir empfehlen, die Erstberatung vor allfälligen Investitionen in bauliche Änderungen oder eine neue Herde in Anspruch zu nehmen.

Markenprogramme / Labelproduktion

Labelproduktion: Anerkannte Mutterkuh, was sind die Bedingungen für die Produktion in die Markenprogramme?

Für die Produktion von Natura-Beef, Natura-Veal und SwissPrimBeef gelten die gleichen Anforderungen an die Mutterkühe. Eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein:

  • Die Mutterkuh hat einen anerkannten Fleischrassenstier als Vater;
  • Die Mutterkuh ist in der Sektion Simmental bei Swissherdbook eingetragen (Code 60/70);
  • Die Mutterkuh ist bei Braunvieh Schweiz in der Sektion OB/ ROB eingetragen;
  • Die Mutterkuh ist im Eringer-, Grauvieh- oder Hinterwälder-Herdebuch eingetragen.

Natura-Veal: Wann und wo finden die nächsten Natura-Veal-Kurse statt?

Die Kurse werden öffentlich ausgeschrieben, Informationen finden Sie in der Agenda.

QM-Vignetten: Wann erhalte ich die QM-Etiketten fürs kommende Jahr? Wie lange sind die alten Etiketten noch gültig?

Die neuen QM-Vignetten werden mit dem Oktober-Versand zugestellt. Die alten QM-Vignetten sind bis Ende Januar gültig.

Begleitdokument: Wie vermeide ich Abzüge?

Für die rationelle Erfassung benötigen die Schlachthöfe korrekt ausgefüllte Begleitdokumente. Die Berücksichtigung der folgenden Punkte verhindert unnötige Bearbeitungsgebühren und schmerzhafte Preisabzüge.

QM-Kleber auf das Adressfeld kleben (nur TVD-Code ist ungenügend). Damit ist gewährleistet, dass Tiere, welche die Anforderungen für ein Markenprogramm nicht erfüllen, als QM (Suisse Garantie) vermarktet werden können. Tiere ohne QM-Kleber werden bei den meisten grösseren Schlachtbetrieben nicht mehr angenommen.

Es gibt zwei Möglichkeiten ein korrektes Begleitdokument zu erstellen:

1. Im Internet auf www.tierverkehr.ch unter Meldungen / Abgang

2. Von Hand mit dem Begleitdokument-Block (erhältlich beim Tierarzt)

Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen: Begleitdokument richtig ausfüllen

Vermeidung der Schlachtung von trächtigen Rindern und Kühen

Unverändert gültig ist die Deklarationspflicht für jedes Rind ab dem Alter von 15 Monaten und für jede Kuh ab 5 Monaten nach dem letzten Abkalbedatum auf dem Begleitdokument. Damit soll verhindert werden, dass gesunde, trächtige Tiere geschlachtet werden. Die Fristen richten sich nicht nach der Dauer der Trächtigkeit, da diese nur ungenau festgestellt werden kann. Tiere, die über 15 Monate alt sind oder vor mehr als 5 Monaten gekalbt haben und unträchtig sind, können jederzeit geschlachtet werden. Die Unträchtigkeit ist auf dem Begleitdokument zu deklarieren. Ist der Tierhaltende nicht sicher, ob ein Tier trächtig ist, kann er es von der Tierärztin bzw. dem Tierarzt untersuchen lassen. Das Attest «nicht trächtig» ist mit dem Begleitdokument, am besten angeheftet, mitzugeben. Wird am Schlachthof wider Erwarten eine Trächtigkeit festgestellt, entsteht für den Tierhaltenden keine Gebühr.

Die Änderungen, die per 1. Februar 2022 in Kraft getreten sind, beinhalten im Wesentlichen folgende zwei Punkte:

  1. Für trächtige Tiere, die aufgrund von Unfall oder Krankheit geschlachtet werden müssen und die über 15 Monate alt sind oder vor mehr als 5 Monaten gekalbt haben, muss ein Attest der Tierärztin bzw. des Tierarztes dem Begleitdokument beigelegt werden.
  2. Die Untersuchungsmethoden an den Schlachthöfen wurden angeglichen.

Falls eine Kuh mit dem Kalb (z.B. als Natura-Veal) geschlachtet wird, gilt ebenfalls die 5-Monateregelung. Ist die Frist überschritten, muss die Unträchtigkeit auf dem Begleitdokument vom Tierhaltenden deklariert werden. Weitere Informationen sind der Fachempfehlung von Proviande zu entnehmen.

Mutterkuh Schweiz empfiehlt je nach Situation eine Trächtigkeitskontrolle machen zu lassen. Ebenso ist beim Kauf eines Nutztieres die Deklaration zu verlangen. Damit hat die Käuferin bzw. der Käufer eine verlässliche Angabe.

Abstammung / Vater unbekannt: Bei einem meiner Tiere steht „Vater unbekannt“. In welchen Kanal kann ich es vermarkten?

Sie haben die Möglichkeit, die fehlende Abstammung nachzumelden, solange das Tier noch nicht 10 Monate alt ist.
Andernfalls nehmen Sie bitte direkt mit dem Vermittler (VIANCO oder Viegut) Kontakt auf.

Produktivität/Kennzahlen: Wo finde ich die Kennzahlen zur Produktivität meiner Tiere?

Wählen Sie in BeefNet das Menü „Betriebslisten“. Dort finden Sie Kennzahlen Ihrer Tiere oder Ihres Betriebs zu folgenden Themen: Schlachtdaten, Reproduktionsdaten, Zuchtwerte, FLEK-Daten, Exterieur und Belegungen.

Die Kennzahlen geben Hinweise darauf, wo man sich verbessern kann. Für eine korrekte Interpretation ist wichtig, dass man zu den eigenen Kennzahlen die passenden Vergleichswerte hinzuzieht.

Sie finden auf www.mutterkuh.ch einen Kommentar zur BeefNet-Schlachtkörperauswertung, in dem die Durchschnittswerte aus allen drei Markenprogrammen für die häufigsten Rassen und Kreuzungen aufgeführt sind.

Vergleichswerte für die Zwischenkalbezeit und das Erstkalbealter von Rassenkühen kann man den Rassenprofilen im Herdebuchbericht entnehmen.

Inzuchtgrad

Inzuchtgrad: Wie interpretiere ich den Inzuchtgrad?

Die Inzuchtgradberechnung des BeefNet geht maximal fünf Generationen zurück. Dadurch wird das Resultat immer leicht verzerrt sein, da Verwandtschaften vor den fünf letzten Generationen nicht für die Berechnung berücksichtigt werden. Auch ist die Aussagekraft des Inzuchtgrades nur so gut, wie die Abstammungen korrekt geführt wurden.

Der Inzuchtgrad gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit welcher das Genom zweier Tiere übereinstimmt. Ein paar Beispiele zur Illustration:

  • Sind zwei Tiere nicht miteinander verwandt, beträgt der Inzuchtgrad 0,0 %, die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Genom übereinstimmt ist gleich Null.
  • Bei einer Anpaarung von einem Elternteil mit einem Nachkommen beträgt der Inzuchtgrad 25 %. Dies bedeutet, dass mit 25 prozentiger Wahrscheinlichkeit die Gene des Nachkommens mit denjenigen des Elternteils übereinstimmen.
  • Bei eineiigen Zwillingen beträgt der Inzuchtgrad 100 %, das bedeutet, dass diese zwei Tiere genetisch absolut identisch sind.

Inzuchtgrad: Was sind die Vor- und Nachteile der Inzucht?

Durch gezielte Selektion werden genetisch erwünschte Eigenschaften gefördert, um diese dann möglichst rasch in der Population reinerbig zu verankern. Werden zwei Tiere mit der gleichen Eigenschaft gekreuzt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich diese Eigenschaft vererbt. Je höher der Inzuchtgrad zweier Tiere, desto höher ist somit die Wahrscheinlichkeit zur Vererbung der Eigenschaften.

Der Nachteil der Inzucht ist, dass sie zum Verlust der genetischen Vielfalt resp. Variation innerhalb einer Population führt. Zu starke Inzucht in einer Population kann zur Folge haben, dass rezessive Erbfehler häufiger zum Vorschein kommen. Weiter ist bekannt, dass oftmals ein negativer Zusammenhang zwischen Inzucht und Merkmalen wie der Fruchtbarkeit oder Milchleistung besteht. Inzucht kann folglich zur Verringerung der Fitness führen (sogenannte Inzuchtdepression). Daher ist es erwünscht, den Inzuchtgrad möglichst niedrig zu halten.

Inzucht ist reversibel, das heisst, sie kann rückgängig gemacht werden bzw. der Inzuchtgrad kann innerhalb von einer Generation auf null reduziert werden. Hierfür dürfen nur noch Tiere miteinander gepaart werden, die nicht verwandt sind. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine genügend grosse Population, um ausreichend genetische Variabilität zu haben.

Inzuchtgrad: Gibt es einen kritischen Wert, der nicht überschritten werden darf?

Wissenschaftlich ist bis heute nicht erwiesen, dass es einen kritischen Wert gibt, der bei der Inzucht nicht zu überschreiten ist. Bei der Linienzucht (geplante Inzucht) wird bewusst auf eine Erhöhung der Leistung bei Nachkommen gezüchtet. Da Inzucht weder nur gut, noch nur schlecht ist, soll sie gezielt eingesetzt werden. Dies ist u. a. davon abhängig, ob ein Tier zur Zucht, zur Produktion oder zur Schlachtung genutzt werden soll. 

Inzuchtgrad: Was macht die Inzuchtgradberechnung?

Für jeden Stier, der auf der Datenbank registriert ist, kann der Inzuchtgrad mit jeder Kuh aus der eigenen Herde berechnet werden. Der Inzuchtgrad ist in Prozent angegeben. Es wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, zu wie viel Prozent das Genom der Kuh mit jenem des Stieres übereinstimmt, der für die Berechnung eingegeben wurde.

Inzuchtgrad: Wo finde ich die Inzuchtgradberechnung in BeefNet?

Wählen Sie im Menü Betrieb das Untermenü Inzucht. Hier kann der Inzuchtgrad einer Paarung eines beliebigen Herdebuchstieres mit den Kühen der eigenen Herde gerechnet werden.

Behandlungsjournal / Gesundheitsdatenerfassung

Gesundheitsdaten: Wie erfasse ich Gesundheitsdaten per BeefNet?

Die Gesundheitsdaten können im Menu «Betrieb» in der Rubrik «Behandlungsjournal» registriert werden.

  1. Klicken Sie auf den Reiter «Erfassung».
  2. Mit einem Klick auf das Symbol + kann für das entsprechende Tier eine neue Behandlung erfasst werden.
  3. In der Spalte «Gruppe» kann durch Setzen von Häkchen für mehrere Tiere dieselbe Behandlung eingegeben werden. Nach der Auswahl der Tiere kann mit dem Feld rechts, die Gruppenbehandlung erfasst werden.

Anschliessend öffnet sich die Eingabemaske für das ausgewählte Tier oder die Gruppe.

  1. Angabe des Behandlungsdatums.
  2. Auswahl des Organsystems.
  3. Unter einfacher Befund erscheint eine erste Auswahl einer Grobdiagnose.
  4. Unter erweiterter Befund kann eine Detaildiagnose erstellt werden.

Damit die Anforderungen der Tierarzneimittelverordnung des Bundes erfüllt werden, muss auch der Medikamenteneinsatz erfasst werden. Dabei können Medikamente aus drei verschiedenen Listen ausgewählt werden.

  1. Aus dem Vorratsjournal.
  2. Aus der Verwendungsgeschichte.
  3. Aus dem Tierarzneimittelkompendium.

Unter «Neues Medikament erfassen» kann ein Medikament eingegeben werden, welches in keiner der drei Listen vorhanden ist (z.B. homöopathische Mittel).

Die verabreichte Menge sowie das Behandlungsende können eingegeben werden. Bei Medikamenten aus dem Kompendium werden die Absetzfristen rechts angezeigt. Diese können dann erfasst werden. Falls die Absetzfristen für Organe und die Injektionsstellen nicht bekannt sind, können diese weggelassen werden.

Falls das Medikament zu den kritischen Antibiotika (bzw. Reserve-Antibiotika) gehört, so kann das via Häkchen angegeben werden. Zudem kann zum Beispiel für Biobetriebe angezeigt werden, ob die erfasste Absetzfrist die doppelte Absetzfrist ist.

Die Angabe des zuständigen Tierarztes vervollständigt die Behandlungserfassung. Zudem können Bemerkungen eingegeben werden.

Falls bei einem Antibiotikum ein Labortest zur Bestimmung der Resistenz gemacht wurde, kann das Häkchen bei «Antibiogramm erstellt» gesetzt werden.

Anschliessend kann die Behandlung gespeichert und beendet werden oder es kann eine weitere Behandlung für das gleiche Tier erfasst werden.

Die vorgenommenen Eingaben werden unter dem Menupunkt «Behandlungen» tabellarisch gelistet und können jederzeit angepasst oder gelöscht werden.

Die Behandlungsliste kann nach mehreren Kriterien gefiltert werden. Hierfür gibt man die entsprechenden Faktoren in der Suchfunktion oberhalb der Liste an. Mit einem Klick auf die Spaltenüberschrift kann die Liste sortiert werden. Die Einträge können jederzeit geändert (mit dem Bleistiftsymbol) oder gelöscht (mit dem Abfalleimersymbol) werden. Mittels PDF-Download kann das Behandlungsjournal bequem ausgedruckt werden.

Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)

GMF: Was heisst GMF? Was ist GMF?

GMF heisst Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion. Es handelt sich dabei um ein Programm des Bundes zur Förderung einer effizienten Nutzung von Wiesen- und Weidefutter für die Produktion von Fleisch und Milch. Der Bund richtet Beiträge aus, wenn die Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztiere zu mindestens 90 % (in TS) aus Grundfutter und mind. 75 % (Talzone) bzw. 85 % (Bergzone) aus frischem, siliertem oder getrocknetem Wiesen- und Weidefutter besteht. (Weitere Informationen unter https://www.blw.admin.ch Menü Instrumente / Direktzahlungen / Produktionssystembeiträge / Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion). Für die Markenprogramme von Mutterkuh Schweiz ist die Einhaltung der GMF-Anforderungen seit dem 01.01.2017 obligatorisch.

GMF: Wer kontrolliert GMF?

GMF wird von Ihrer ÖLN-oder Bio-Kontrollstelle kontrolliert. beef control überprüft in erster Linie, ob Ihr Betrieb durch diese Stellen schon kontrolliert wurde. Nur für Mutterkuhbetriebe, welche keine GMF-Beiträge erhalten, findet eine detaillierte Kontrolle durch beef control statt, ob die GMF-Anforderungen für Mutterkühe und Kälber eingehalten sind.

GMF: Welche Dokumente muss ich für die Natura-Beef-/Natura-Veal-Kontrolle bereithalten?

Sie erhalten GMF-Beiträge: Prüfen Sie in Ihren Unterlagen, ob GMF bereits durch Ihre ÖLN-/Bio-Kontrollstelle kontrolliert wurde. Sie sehen dies auf einem der folgenden Dokumente:

  • Auf der letzten Seite der Futterbilanz hat der ÖLN-/Bio-Kontrolleur unterschrieben und die Bilanz abgestempelt.
  • GMF ist auf dem Inspektionsbericht aufgeführt.
  • Sie haben ein separates Schreiben erhalten, welches bestätigt, dass GMF kontrolliert wurde (z.B. Inspektionsbescheinigung).
  • Auf dem Arbeitsrapport des ÖLN-/Bio-Kontrolleurs ist GMF angekreuzt.

Gültig ist jedes der oben genannten Dokumente, welches maximal 8 Jahre alt ist. Wurde GMF in den letzten 8 Jahren auf Ihrem Betrieb noch nicht kontrolliert, halten Sie die Anmeldung für die Direktzahlungen oder die letzte DZ-Abrechnung bereit, auf welcher ersichtlich ist, dass Ihr Betrieb für GMF-Beiträge angemeldet ist.

Sie erhalten keine GMF-Beiträge: Laden Sie auf www.beefcontrol.ch die Excel-Tabelle herunter, um für Ihre Mutterkühe und Kälber eine GMF-Teilbilanz zu rechnen. Übertragen Sie alle Daten aus Ihrer Suisse Bilanz, auch diejenigen, welche Mutterkühe und Kälber nicht direkt betreffen. Geben Sie dem beef control-Inspektor die GMF-Teilbilanz sowie eine Kopie der Nährstoffbilanz mit. Sie erhalten eine Bescheinigung von der Geschäftsstelle, wenn Ihr Betrieb die GMF-Anforderungen für Mutterkühe und Kälber erfüllt. Diese ist für maximal 4 Jahre gültig.

Sie wissen nicht, ob Sie GMF-Beiträge erhalten: Sie melden Ihren Betrieb jeweils im Rahmen der Augusterhebung für das Folgejahr für die verschiedenen Beiträge an. Überprüfen Sie, ob GMF auf der Anmeldung mit „JA“ angegeben ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Überprüfung der letzten Auszahlung der Direktzahlungen. Ist GMF dort nicht aufgeführt, erkundigen Sie sich beim Ackerbaustellenleiter, beim kantonalen Landwirtschaftsamt oder bei Ihrer ÖLN-Kontrollstelle, wie Sie für die Anmeldung vorgehen müssen.

GMF: Die Natura-Beef-Kontrolle wurde in meiner Abwesenheit durchgeführt. Der Inspektor hat eine Nachricht dagelassen, dass ich den letzten GMF-Kontrollbericht nachreichen muss. Was ist das?

Ihre ÖLN-/Bio-Kontrollstelle prüft auf der Kontrolle diverse Programme. Da die Kontrolle mehrheitlich elektronisch abgewickelt wird, erhalten Sie möglicherweise einen Inspektionsbericht per Email. Auf diesem ist angegeben, welche Programme die Kontrolle umfasste. Prüfen Sie die Inspektionsberichte der letzten 8 Jahre und senden Sie denjenigen an beef control, auf welchem GMF aufgeführt ist.

Alternativ können Sie eines der folgenden Dokumente einreichen:

  • Eine Futterbilanz, auf welcher der ÖLN-/Bio-Kontrolleur auf der letzten Seite unterschrieben hat.
  • Ein separates Schreiben Ihrer Kontrollstelle oder des Landwirtschaftsamtes, welches bestätigt, dass GMF kontrolliert wurde (z.B. Inspektionsbescheinigung).
  • Ein Arbeitsrapport des ÖLN-Kontrolleurs, auf welchem GMF angekreuzt ist.

Die Dokumente dürfen maximal 8 Jahre alt sein.

GMF: Ich halte erst seit letztem November Mutterkühe. Muss ich bei der Erstkontrolle durch beef control bereits eine Futterbilanz vorlegen?

Nein, es genügt, wenn Sie dem Inspektor anhand der Direktzahlungsanmeldung zeigen, dass Ihr Betrieb für die GMF-Beiträge angemeldet ist.

Erfüllt Ihr Betrieb die Anforderungen für den Bezug der GMF-Beiträge nicht und Sie halten die GMF-Anforderungen nur für die Mutterkühe und Kälber ein, rechnen Sie eine GMF-Teilbilanz für das aktuell laufende Jahr (Planbilanz) und lassen diese im Zweifelsfall durch die Geschäftsstelle von beef control prüfen. Nachdem das erste Kalenderjahr vollständig abgeschlossen ist, muss eine definitive GMF-Teilbilanz vorgelegt werden. Beispiel: Einstallung Mutterkühe im November 2019: Teilbilanz für 2020 muss spätestens im Januar 2021 vorgelegt werden.

GMF: Als Bio Suisse-Betrieb muss ich die GMF-Anforderungen einhalten. Warum verlangt der beef control-Inspektor trotzdem den GMF-Inspektionsbericht?

GMF ist ein Programm des Bundes. Die Vollzugshoheit bzw. die Kontrolle obliegt dem kantonalen Landwirtschaftsamt. beef control ist eine privatrechtliche Inspektionsstelle und hat keinen Zugriff auf die Daten und Ergebnisse der öffentlich-rechtlichen Kontrollen. Der beef control-Inspektor verlangt den offiziellen GMF-Kontrollbericht, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten wurden. Falls bei einer GMF-Kontrolle Mängel festgestellt wurden, sind diese auch für die Natura-Beef-/Natura-Veal-Kontrolle relevant und müssen dokumentiert werden.

GMF: Ich bin nicht sicher, ob mein Betrieb die GMF-Anforderungen erfüllt. Was muss ich machen?

Lassen Sie durch die Person, welche Ihre Nährstoffbilanz rechnet, eine Futterbilanz erstellen. Auf der letzten Seite der Futterbilanz ist angegeben, ob Ihr Betrieb die Anforderungen an die Jahresration erfüllt. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten.

GMF: Ich setze 100% Wiesen- und Weidefutter ein. Was muss ich für die GMF-Kontrolle vorlegen?

Ihre ÖLN- bzw. Biokontrollstelle definiert, welche Dokumentation notwendig ist, um zu bescheinigen, dass Ihr Betrieb die GMF-Anforderungen erfüllt.

GMF: Bisher musste ich keine Nährstoffbilanz rechnen für meinen Betrieb. Muss ich dies nun machen, um eine Futterbilanz vorlegen zu können?

Ihre ÖLN- bzw. Biokontrollstelle definiert, welche Dokumentation notwendig ist, um zu bescheinigen, dass Ihr Betrieb die GMF-Anforderungen erfüllt.

Rechnung / Mahnung

Rechnungen: Welche sind schon bezahlt?

Im BeefNet ist der Bezahltstatus und das Zahldatum ersichtlich. Sie finden die Angaben unter «Betrieb-Stammdaten» - «Fakturas».

Rechnung/Mahnung: Ich habe eine Mahnung per Post, aber keine Rechnung erhalten. Wieso?

Die Rechnung wurde über BeefNet zugestellt und die Zahlung ist noch ausstehend. Bei Eingang einer neuen Rechnung erhalten Sie jedes Mal ein Mail. Sie können die Rechnung über BeefNet.ch/Dokumente ausdrucken.

Rechnung/Mitgliederbeitrag: Wie wird der Kuhbeitrag berechnet?

Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund des GVE-Bestandes gemäss der TVD (Kategorie „andere Kühe“ des Vorjahres, identische Berechnung wie für Direktzahlungen). Neumitgliedern wird der Grundbeitrag und sofern Angaben zum GVE-Bestand vorhanden sind, der Kuhbeitrag verrechnet.

Rechnungen/Mitgliederbeitrag: Weshalb wird die Registratur Inlandtier Abstammung verrechnet?

Nach der ersten Abkalbung auf einem Mutterkuhbetrieb von zugekauften weiblichen Tieren, die vorher bei einem anderen Herdebuch registriert waren, wird einmalig diese Registraturgebühr verrechnet.

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